Immobilien
Bewertung

Der richtige Wert Ihrer Immobilie – ermittelt durch Experten – bietet Ihnen Sicherheit und versetzt Sie in eine komfortable Situation beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie sowie bei den Themen Erbe oder Schenkungen.

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Fabian Muschal

IMMOBILIENBEWERTUNG
& GUTACHTEN

HAUS

Wertermittlung für ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte.

GEWERBE

Wertermittlung für Bürogebäude, Gastgewerbe, ein Hotel, eine Fabrik oder eine Produktionshalle.

WOHNUNG

Wertermittlung für eine selbst bewohnte, vermietete, freie oder teilweise vermietete Wohnung.

GRUNDSTÜCK

Wertermittlung für ein Bau- oder Gewerbegrundstück, Agrarflächen oder Bauerwartungsland.

IMMOWERT BW - MIT
WERTSCHÄTZUNG BEWERTEN

Unter ‚Bewerten‘ versteht man Überlegungen und Feststellungen, wieweit ein Vorgang oder Sachverhalt, eine Eigenschaft von Objekten bzw. Personen mit damit verknüpfbaren Wertvorstellungen übereinstimmt. Bewertungen können je nach Situation, gesellschaftlichem Umfeld und beteiligten Personen stark voneinander abweichen. (Quelle: Wikipedia) – Und eben dieser Abweichung möchte ich entgegenwirken. „Mit Wertschätzung bewerten“ bedeutet für mich, mit jahrelanger Erfahrung, fachlicher Expertise, regionalem Know-How und schwäbischer Sorgfalt, den Grundstein für eine qualitativ hochwertige Bewertung zu legen um so den aktuellen und bestmöglichen Wert einer  – Ihrer –  Immobilie zu ermitteln.

ERFAHRUNG | EXPERTISE & SCHWÄBISCHE SORGFALT

IMMOBILIENBEWERTUNG FÜR STUTTGART | ROTTWEIL | VILLINGEN | SCHWENNINGEN | BALINGEN | TUTTLINGEN | TÜBINGEN | DONAUESCHINGEN | HÜFINGEN | REUTLINGEN | FURTWANGEN | ALBSTADT | OBERNDORF | SCHRAMBERG

Wie ist Ihnen am besten geholfen?

FABIAN MUSCHAL

IMMOBILINEBEWERTER
DER KOPF HINTER IMMOWERT BW

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Häuser
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Wohnungen

bewertet

MEINE WERTE

ERFAHRUNG

Angeblich müsse man sich 10.000 Stunden mit einer Sache beschäftigen, um in eben dieser Sache zur Weltspitze gehören zu können. Erfahrung macht somit den Meister. Und eben hiervon bin ich überzeugt.

EXPERTISE

Google weiß heutzutage Alles. Die Belastbarkeit von Google hinsichtlich der Bewertung Ihrer Immobilie ist jedoch gleich „0“. Belastbarkeit bedarf Menschen mit stets aktuellem Expertenwissen.

SCHWÄBISCHE SORGFALT

Wenn wir Schwaben etwas machen, dann machen wir es richtig. Und gerade im Bereich von Bewertungen und Gutachten entscheidet auch eben jede Sorgfalt über die Qualität des Ergebnisses.

GUT BERATEN

EIN KLEINER RATGEBER
FOKUS "HAUS"

Ein Immobiliengutachten bzw. eine Immobilienbewertung ist umfangreich. Selbst ein Standardgutachten für bspw. ein Einfamilienhaus umfasst in der Regel mehr als 30 Seiten. Die inhaltlichen Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Immobilienbewertungsverordnung und die Beleihungswertverordnung vorgegeben. Hierdurch wird ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sichergestellt. Dies ist erforderlich da Wertgutachten beispielsweise auch vom Finanzamt zur Steuerbemessung verwendet werden.

Die häufigsten Gründe, den Wert eines Hauses ermitteln zu lassen, sind:

  • Steuerfestsetzung durch das Finanzamt
  • Ein Hauskauf oder ein Verkauf eines Hauses
  • Die Vererbung eines Hauses
  • Vermögensausgleich bei einer Scheidung
  • Beleihung des Objekts
  • Zwangsversteigerung

Bei der Regelung familiärer Vermögensangelegenheiten ist eine Wertermittlung nicht zwingend erforderlich, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird. Zwingend erforderlich ist eine Verkehrswertermittlung durch einen staatlich zugelassenen Gutachter aber immer dann, wenn der Wert des Objekts gegenüber einer Behörde oder einem Gericht nachgewiesen werden muss.

Formvorschriften für ein Wertgutachten existieren nicht. Gutachter sind insofern frei in der Gestaltung des Textes. Allerdings sind zahlreiche Inhalte des Gutachtens durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Beleihungswertverordnung (BelWertV) vorgegeben. Ein Wertgutachten besteht unter anderem aus:

  • Objektbeschreibung
  • Begründung der Wahl des Bewertungsverfahrens
  • Bodenwertermittlung
  • Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertermittlung
  • Fazit
  • Anlagen wie bspw. Baupläne und Fotodokumentation

Im Rahmen der Begutachtung wird keine Analyse der technischen Installationen oder der Bausubstanz durchgeführt. So wird die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen wie beispielweise der Heizung, Elektrik oder Wasser unterstellt, sofern dem Gutachter nichts gegenteiliges bekannt ist.

Das Finanzamt ermittelt – beispielsweise für die Festlegung der Erbschaftssteuer – den Verkehrswert nach einem simplen Standardverfahren, das alle Besonderheiten unberücksichtigt lässt. Der Wert einer Eigentumswohnung wird zum Beispiel oft nur anhand der Lage und der Größe geschätzt. In Einzelfällen kann es dabei zu erheblichen Fehlbewertungen kommen. Es sind nämlich nicht nur kleinere Details, die dabei unberücksichtigt bleiben. In einigen Fällen hat die Finanzverwaltung auch schon ignoriert, dass eine Wohnung kein Bad aufwies und nur eine Gemeinschaftstoilette im Treppenhaus vorhanden war. Solche Extremfälle sind natürlich selten. Aber das vereinfachte Standardverfahren der Finanzbehörden zielt darauf ab, im Durchschnitt den korrekten Wert anzunehmen. Sie müssen sich aber nicht damit abfinden, wenn Sie zu denjenigen gehören, deren Haus dabei zu hoch bewertet wird. Um dagegen vorzugehen, benötigen Sie aber ein Verkehrswertgutachten.

Im Fall von zertifizierten Gutachtern, deren Gutachten von Behörden und Gerichten anerkannt werden, dürfen Sie im Normalfall Seriosität unterstellen. Ansonsten sollten Sie auf die nachgewiesene Qualifikation achten. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Gutachter in technischer oder kaufmännischer Funktion im Umfeld der Immobilienbranche tätig war. Entscheidend ist, dass er überhaupt eine einschlägige Ausbildung nachweisen kann. Sie sollten auch darauf achten, ob der Gutachter Ihnen ein Festpreisangebot unterbreitet. Für komplizierte Sonderfälle mag eine Abrechnung nach Zeitaufwand angemessen sein, aber für ein typisches Einfamilienhaus sollte der Gutachter den Aufwand vorab einschätzen können.

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