Das Finanzamt ermittelt – beispielsweise für die Festlegung der Erbschaftssteuer – den Verkehrswert nach einem simplen Standardverfahren, das alle Besonderheiten unberücksichtigt lässt. Der Wert einer Eigentumswohnung wird zum Beispiel oft nur anhand der Lage und der Größe geschätzt. In Einzelfällen kann es dabei zu erheblichen Fehlbewertungen kommen. Es sind nämlich nicht nur kleinere Details, die dabei unberücksichtigt bleiben. In einigen Fällen hat die Finanzverwaltung auch schon ignoriert, dass eine Wohnung kein Bad aufwies und nur eine Gemeinschaftstoilette im Treppenhaus vorhanden war. Solche Extremfälle sind natürlich selten. Aber das vereinfachte Standardverfahren der Finanzbehörden zielt darauf ab, im Durchschnitt den korrekten Wert anzunehmen. Sie müssen sich aber nicht damit abfinden, wenn Sie zu denjenigen gehören, deren Haus dabei zu hoch bewertet wird. Um dagegen vorzugehen, benötigen Sie aber ein Verkehrswertgutachten.